Spannende Vorträge, großer Andrang: erfolgreiche 2. Immobilienmesse in Lahnstein
Haus & Grund Rhein-Lahn und die Volksbank Rhein-Lahn-Limburg eG luden gemeinsam zur 2. Immobilienmesse ein. Rund 150 Gäste hatten sich angemeldet. Deshalb musste die Veranstaltung aus Kapazitätsgründen in die Stadthalle verlegt werden – ein Erfolg, der für sich spricht.
Freuten sich über eine gelungene Immobilienmesse (v. rechts): RA Lothar Breitenbach, Rudi Keßler, Elisabeth Baur, Klaus Merz und Andreas Retzmann. Etwa 150 Gäste kamen in die Stadthalle zu vier spannenden Vorträgen. - Fotos: Haus & Grund Lahnstein
Rudi Keßler, Vorsitzender von Haus & Grund Rhein-Lahn, und Klaus Merz, Vorstandsmitglied der Volksbank, begrüßten etwa 150 Gäste in der Stadthalle Lahnstein zur 2. Immobilienmesse. Eigentlich sollte diese in der Volksbank nebenan stattfinden, doch die vielen Besucher machten eine Verlegung notwendig. Angesichts der vier spannenden Vortragsthemen war der große Andrang wohl auch nicht wirklich verwunderlich.
Zunächst widmete sich Dipl. Ing. Elisabeth Baur, Sachverständige für die Erkennung, Bewertung und Sanierung bei Schimmelpilzbelastungen aus Sinzig (am Rhein), dem Thema „Schimmel im Mietobjekt“. Feuchtigkeit in der Mietwohnung (z.B. Stockflecken, Schimmelbildung) stellt einen Mangel der Mietsache dar – und zwar ohne Rücksicht darauf, ob bei der Errichtung des Gebäudes die Regeln der Technik eingehalten worden sind oder nicht.
Immer wieder Ärger um die Schimmelbildung
Feuchtigkeitsbildung kann auftreten, wenn die Wohnung selbst keine hinreichende Außenisolierung und Wärmedämmung hat oder wenn der Mieter die Wohnung nicht genügend lüftet bzw. heizt, erklärte die Expertin. Sie riet daher: Bevor ein neue Mieter einzieht, sollte er unbedingt auf das notwendige und korrekte Lüften hingewiesen werden, um Schimmelbildung zu vermeiden. Ein Wohnklima-Messgerät, also ein elektronisches Hilfsmittel, kann hierbei unterstützen. Das Gerät kontrolliert das Raumklima und alarmiert bei Schimmelgefahr.
Hat sich bereits Schimmel festgesetzt, ist zunächst einmal der Vermieter in der Beweispflicht. Er muss dann darlegen, dass die Schadensursache in einem Bereich liegt, der der unmittelbaren Einflussnahme, Herrschaft und Obhut des Mieters unterliegt. Ist das geschehen, ist wiederum der Mieter am Zug. Er muss glaubhaft erklären, dass er die Feuchtigkeit nicht verursacht bzw. verschuldet hat. Dazu müsste er nachweisen, dass sein Wohnverhalten (und das der weiteren Benutzer) dem allgemeinen zumutbaren Normalverhalten entsprochen hat und noch entspricht, so Baur. Insgesamt eine schwierige Sachlage, wusste die Sachverständige.
Nach einer kurzen Pause, in der sich die Gäste bei einem kleinen Imbiss stärken konnten, referierte Rechtsanwalt Lothar Breitenbach zum Thema „Schenken oder doch vererben“. Der Geschäftsführer des Haus & Grund Ortsvereins ist zugleich Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, für Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie für Erbrecht.
Das Erbe am besten schon zu Lebzeiten regeln
Er zeigte den Zuhörern auf, dass einiges dafür spricht, sein Vermögen zu Lebzeiten an Ehepartner, Kinder oder an andere nahe Verwandte weiterzugeben. Er begründete dies zum einen mit den hohen Steuerfreibeträgen, die bei frühzeitigem Beginn des Verschenkens mehrfach ausgeschöpft werden können. Zum anderen behält der Schenkende bei der Verteilung seines Vermögens die Zügel in der Hand und kann vermeiden, dass nach seinem Tod unter den Erben Streit ausbricht.
Mit dem Verschenken von Geld zu Lebzeiten können Eltern ihre Kinder schon früh in die Lage versetzen, ein Eigenheim zu erwerben oder sich eine Existenz aufzubauen – ebenfalls ein guter Grund für das frühzeitige Handeln, so Breitenbach.
Egal ob Erbschaften oder Schenkungen: In beiden Fällen gibt es steuerliche Freibeträge, erklärte der Fachanwalt. Erst wenn das Erbe eine bestimmte Höhe überschreitet, müssen Steuern abgeführt werden. Der Steuerfreibetrag ist umso höher, je enger die verwandtschaftliche Beziehung ist. Ehepartner können bis zu 500.000 Euro erben, ohne dass es steuerlich relevant ist, Kinder bis zu 400.000 Euro – und zwar von jedem Elternteil.
Steuerfreibeträge mehrfach nutzen
Zwischen Erbschaften und Schenkungen gibt es einen wesentlichen Unterschied: Im Gegensatz zu Erbschaften können bei Schenkungen die Steuerfreibeträge alle zehn Jahre aufs Neue ausgeschöpft werden. Schenkungen sollten unbedingt dokumentiert werden, und zwar mit Namen der Beteiligten, dem Gegenstand der Schenkung sowie Datum und Unterschrift aller Beteiligten. Eine Schenkung von Immobilien muss grundsätzlich notariell beurkundet werden.
Schenker sollten sich aber ein so genanntes Nießbrauchrecht sichern, riet Rechtsanwalt Breitenbach. Dieses Recht wird im so genannten Übergabevertrag vereinbart. Beim Erstellen des Übergabevertrags sollten sich Immobilienbesitzer unbedingt juristisch beraten lassen.
Versicherung gegen Elementarschäden
Bezirksdirektor Andreas Retzmann von der R+V Versicherung erklärte in seinem Vortrag den Inhalt der Elementarversicherung und welche Risiken diese abdeckt. Dazu zählen zum Beispiel Erdrutsch, Erdbeben, Starkregen und Überschwemmung. Auch die Region rund um Lahnstein ist schon mehrfach in der Vergangenheit mit
Starkregen konfrontiert worden, rief Retzmann in Erinnerung. So etwa in 2016 die Ortschaft Grafschaft bei Ahrweiler. Hier kamen innerhalb von nur zwei Stunden 115 Liter Regenwasser nieder.
Im Gebäudeversicherungsbestand der R+V Versicherung sind bislang nur 40% der Gebäude durch eine Elementarversicherung abgesichert. Aufgrund des Klimawandels werden private Eigentümer aber in Zukunft auch in hiesigen Gefilden immer häufiger mit den „Ausuferungen der Natur“ zu tun haben, warnte der Bezirksdirektor.
Daher der Tipp: regelmäßig die Versicherungsdokumente durch einen Versicherungsfachmann überprüfen zu lassen. Zumal sich derzeit ein neuer Trend abzeichnet, so Retzmann: Kann der Hauseigentümer für sein Objekt keine Elementarversicherung nachweisen, wird er im Schadensfall von staatlichen Hilfsmitteln bzw. Förderungen ausgeschlossen.
Am Ende der Vortragsreihe informierte Andreas Mangold, Geschäftsführer des Rheinquartiers Lahnstein, die Besucher über den aktuellen Stand des „Rheinquartier-Projekts“. Mehr als 20 Jahre lagen die Flächen des ehemaligen Güterbahnhofs mit seinen historischen Lagerhallen etc. unberührt brach, das Gelände war mit Wildwuchs übersät. Nun wurde es von einem Privatinvestor käuflich erworben. Inzwischen ist auch ein städtebauliches Konzept mit der Stadt Lahnstein und der Rheinquartier GmbH & Co KG entstanden.
Seitdem ging es Schlag auf Schlag: Im April 2015 wurde der Rückbau/Abbau der Halle und Gleise vorgenommen. Im August 2016 entstand ein rechtskräftiger Bebauungsplan. Im September 2016 begann die Vermarktung und im Dezember 2016 wurde der erste Spatenstich vorgenommen.
Das größte Bauquartier am Mittelrhein
Mittlerweile ist das Gelände in vier Wohngebiete aufgeteilt: Schloßpark, Corbuster Quartier, Victoriaviertel und Wenzelplatz. Die Vermarktung des Wenzelplatzes wird in ca. zwei bis drei Monaten beginnen. Das Rheinquartier ist das größte Baugebiet am Mittelrhein mit angrenzendem Gewerbegebiet.
Nach den interessanten Vorträgen ließen die Gäste bei einem Glas Wein den Abend gemütlich ausklingen.