Infoveranstaltung Darauf müssen Vermieter beim Ausfüllen des Mietvertrags achten

Bieten den Mitgliedern viel Service (v.l.): Rudi Keßler, 1. Vorsitzender von Haus & Grund Lahnstein, Rechtsberater RA Thomas Rompelberg, Marlies Keßler, Sekretärin des Ortsvereins, und RA Lothar Breitenbach, Geschäftsführer und Rechtsberater. Breitenbach informierte zum Thema Mietvertrag.Bieten den Mitgliedern viel Service (v.l.): Rudi Keßler, 1. Vorsitzender von Haus & Grund Lahnstein, Rechtsberater RA Thomas Rompelberg, Marlies Keßler, Sekretärin des Ortsvereins, und RA Lothar Breitenbach, Geschäftsführer und Rechtsberater. Breitenbach informierte zum Thema Mietvertrag. Foto: Haus & Grund

Eine Frage beschäftigt private Vermieter immer wieder: „Wie fülle ich einen Mietvertrag richtig aus?“ Entsprechend groß war das Interesse am Infoabend von Haus & Grund Lahnstein in Nastätten. Der 1. Vorsitzende Rudi Keßler konnte im Hotel Oranien zahlreiche Mitglieder und Interessenten begrüßen.

Nur Haus & Grund Verträge nutzen

Das Thema ist wichtig: Jahr für Jahr entstehen Vermietern Ausfälle in dreistelliger Millionenhöhe, nur weil sie einen Mietvertrag verwendet haben, dessen Klauseln von den Gerichten nicht (mehr) anerkannt werden. Deshalb riet RA Lothar Breitenbach den Zuhörern gleich zu Beginn seines Referats dringend, nur die Mietverträge von Haus & Grund Rheinland-Pfalz zu verwenden.

Ob Schönheitsreparaturen, Betriebskosten, Betretungsrecht, Tierhaltung oder sonstige immer wieder strittigen Punkte: Mit der Verwendung des Mietvertrags des Landesverbands treffen private Vermieter die größtmögliche Vorsorge. Denn mit dem stets auf den neuesten Stand der Rechtsprechung gebrachten Formularen bleiben die Mitglieder auf der sicheren Seite.

Praktische Tipps und gefährliche Fehler

Breitenbach ging in seinen weiteren Ausführungen insbesondere auf die Punkte Zustand der Mieträume, Mietdauer, Betriebskosten, Umlagemaßstab, Beheizung und Warmwasserversorgung, Schönheitsreparaturen und Tierhaltung ein. Zwei ganz praktische Hinweise gab er seinen Zuhörern mit auf den Weg: Zum einen sollten immer alle Mieter namentlich im Mietvertrag aufgenommen werden, also z.B. bei einem Ehepaar beide Ehepartner. Denn nur so haften auch alle Vertragspartner für die Zahlung der Miete.

Zum anderen mahnte er, genau zu überlegen, was ein Vermieter bei den „Zusätzlichen Vereinbarungen“ aufnimmt. Hier ist Vorsicht geboten, weil sonst möglicherweise Konflikte mit den regulären Paragrafen im Mietvertrag entstehen könnten. Im Zweifel sollte vor Abschluss des Vertrags einfach die Rechtsberatung beim Haus & Grund Ortsverein aufgesucht werden.

Der Infoabend war nach dem großen Erfolg der Premiere der zweite in Nastätten – und ein ebenso großer Erfolg. Haus & Grund Lahnstein will seinen Mitgliedern im „blauen Ländchen“ auch in Zukunft ähnliche Veranstaltungen bieten. In Bad Ems fand noch im Vormonat ebenfalls ein Infoabend statt (zum Thema Nebenkosten).

Haus & Grund Lahnstein hat also einiges zu bieten – entsprechend warb der Vorsitzende Rudi Keßler dafür, dass zufriedene Mitglieder in ihrem Bekannten- und Freundeskreis Werbung für einen Beitritt zum Ortsverein machen. Das stärke nicht nur den Verein selbst, sondern lohne sich im Rahmen der Aktion „Mitglieder werben Mitglieder“ auch für das werbende Mitglied.

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